Westfälisch-Märkisches Studieninstitut für
kommunale Verwaltung in Dortmund

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Unsere Ziele


Als Dienstleister auf dem Bildungssektor verfolgt das Westfälisch-Märkische Studieninstitut drei Ziele:
  • Beschäftigte der Kommunalverwaltung so auszubilden, dass sie den Herausforderungen an die moderne Verwaltung gerecht werden
  • über zeitgemäße und anforderungsgerechte Weiterbildungsmaßnahmen Karrierechancen für höherwertige Aufgaben zu ermöglichen
  • zielgenaue Fortbildung für alle Bereiche kommunalen Handelns anzubieten, um so die sozialkommunikative, fachliche, persönliche und methodische Kompetenz der Beschäftigten weiter zu optimieren


Unser Leitbild


Wir verstehen uns als Dienstleister, der den Menschen in den Mittelpunkt stellt und dabei jeden einzelnen als selbstständige Persönlichkeit betrachtet. Die Motivation unserer Kunden stellt die entscheidende Grundlage für einen Lernerfolg dar. Dabei sehen wir die partnerschaftliche Ausrichtung unserer Tätigkeit als einen wesentlichen Baustein der Motivationsförderung an. Darüber hinaus fühlen wir uns der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung und ständigen Erfolgskontrolle unserer Arbeit verpflichtet. Entsprechend ist es für uns selbstverständlich,
  • dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beständig fortbilden
  • die Anregungen und Hinweise unserer Kunden aufzugreifen und ihre Realisierung umgehend zu überdenken
  • dass wir uns dem zunehmenden Wettbewerb auf dem Bildungssektor durch marktgerechte Angebote, ausgeprägte Kundenorientierung sowie durch eine faire Kostenkalkulation stellen
Das Westfälisch-Märkische Studieninstitut in Dortmund wurde 1914 gegründet und ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Gesellschafter sind die Städte Bochum, Dortmund, Hattingen, Herne, Lünen, Witten und Selm. Diese Kommunen entsenden ihre Vertreter in die Gesellschafterversammlung, die u. a. über den Wirtschaftsplan und personelle Angelegenheiten des Instituts entscheidet.

Die Finanzierung des Studieninstituts erfolgt zum einen durch Erlöse aus unserer Tätigkeit und zum anderen aus einer Umlage der Gesellschafter. Hierbei dient die Einwohnerzahl der einzelnen Gesellschafterkommune als Schlüssel zur Berechnung ihres Umlagebeitrags. Unsere Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB und wird jährlich von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen geprüft.